15/21 BVD 110/2021/184 h) Bezüglich der Frage der Notwendigkeit eines Wendeplatzes für den Besucherparkplatz kann der Gemeinde gefolgt werden. Die Zu- und Wegfahrt kann über den Q.________weg und über den T.________weg erfolgen. Fährt eine Besucherin oder ein Besucher vom Q.________weg auf den Besucherparkplatz, kann sie oder er über den T.________weg wegfahren und umgekehrt. Daher ist ein Wenden nicht notwendig, ein Wendeplatz ist überflüssig.