Mittels Dienstbarkeitsvertrag von 1978, im Grundbuch eingetragen am 24. April 1978, wurden gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte an der damals zu erstellenden Erschliessungsstrasse gewährt. Dies auch zu Gunsten der Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nr. B.________ und O.________. Auf dem Plan zum Dienstbarkeitsvertrag ist ersichtlich, dass es sich dabei um den heutigen T.________weg handelte und die Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. O.________ direkten Anstoss an den geplanten T.________weg hatte.24 Laut Dienstbarkeitsplan war vorgesehen, dass die zu erstellende Erschliessungsstrasse im nordöstlichen Bereich der Parzelle Nr. O._____