Der T.________weg wurde laut Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS mit Eintrag vom 10. September 2015 ins Alleineigentum der Einwohnergemeinde Uetendorf überführt. In der entsprechenden Handänderungsurkunde vom 20. August 2015 ist ersichtlich, dass die Anrainer vorher Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. F.________ (ganzer T.________weg) waren. Die Eigentümer der Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nr. B.________ und O.________ waren Miteigentümer der Parzelle T.________weg zu je 1/16.