Ein neuer Plan mit der Einzeichnung weiterer Schleppkurven ist vorliegend auch nicht notwendig: Das Abbiegen über den Vorplatz und die Ausfahrt auf den Q.________weg, so wie im ursprünglichen Projekt vorgesehen, wäre schwieriger als die Ausfahrt aus der Tiefgarage und vom Besucherparkplatz in den T.________weg. Die Ausfahrt von der Einstellhalle in den T.________weg erscheint dagegen unproblematisch. Bereits heute erfolgt die Zu- und Abfahrt zu den bestehenden Garagen über den T.________weg und ist problemlos möglich. Auch die Beschwerdeführenden fahren über den T.________weg auf der geteilten Zufahrtsstrasse zwischen den Grundstücken Uetendorf Grundbuchblatt Nr. B.________ und O.____