5 BauV würden bestehende Erschliessungsanlagen genügen, wenn ein Bauvorhaben in einem weitgehend überbauten Gebiet geplant werde und die insgesamt zu erwartende Mehrhaltung verhältnismässig gering sei. Zudem müsse die Verkehrssicherheit und die Brandbekämpfung gewährleistet sein. Die Tiefbau- und Umweltkommission habe festgestellt, dass die bestehende Erschliessungsanlage genüge und die zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering sei.