Aus Sicht der Gemeindebaubewilligungsbehörde seien die ausgewiesenen Grünflächen ausreichend und würden die ihnen zugewiesenen Funktionen erfüllen. Die definitive Ausgestaltung sei vor der Ausführung noch zu optimieren, was auch so im Bauentscheid festgelegt sei. Zudem sei im Bauentscheid die Auflage aufgenommen worden, der Bauabteilung Uetendorf frühzeitig einen Umgebungsgestaltungsplan (inkl. Bepflanzungen) zur Genehmigung zu unterbreiten, wobei der Beurteilung der Fachgruppe für Gestaltungsfragen sowie der Bauabteilung bezüglich Zugang Kinderspielplatz besondere Beachtung zu schenken sei.