14 Abs. 1 BauG, da sich keine gute Einordnung in die Umgebung ergebe und diese marginale Begrünung zudem auch nicht den Bedürfnissen der Benützer entspreche. Auch dem zweiten Bericht der Fachgruppe für Gestaltungsfragen vom 23. Juli 2021 seien deutliche Vorbehalte zu entnehmen, indem ausgeführt werde, der Hausplatz wirke wenig einladend und dessen Begrünung sei zu prüfen, eine Begrünung bei den Schächten des Q.________wegs sei zu planen und die Anzahl der Büsche erscheine eher unterdurchschnittlich.