27 GBR über eine Fachgruppe für Gestaltungsfragen, welche aus in Gestaltungsfragen ausgewiesenen, unabhängigen Fachpersonen zusammengesetzt ist und welche von der Baubewilligungsbehörde bei Bedarf zur Fachberatung beigezogen werden kann, wenn ein Bauvorhaben für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung ist oder sich spezielle Fragen bezüglich Architektur oder Aussenraumgestaltung stellen. In vorliegendem Baubewilligungsverfahren hat die Bauherrschaft aufgrund der eingegangenen Einsprachen gegen das Baubewilligungsgesuch um den freiwilligen Beizug der Fachgruppe für Gestaltungsfragen ersucht, um insbesondere die Volumetrie sowie die Ortsverträglichkeit des Bauprojektes zu beurteilen.