Im vorliegenden Projekt seien alle Hauptwohnflächen (Wohnzimmer) der sechs geplanten Wohnungen gegen Westen hin ausgerichtet. An der Westfassade würden sich zudem auch die Aussenaufenthaltsflächen (Balkone) befinden. Das Risiko, dass der Abstand zwischen dem neu zu bauenden Mehrfamilienhaus und der Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. K.________ im Westen verbaut werden könne, sei aufgrund der gewählten Ausrichtung der Wohnungen kaum resp. nicht bestehend.