Die Bauparzelle befindet sich wie die westliche und südliche Nachbarparzelle in der «Wohn- und Gewerbezone WG2». Die Nachbargrundstücke im Norden und Osten liegen in der «Wohnzone W2 E Ebene». 3. Grenzabstände a) Es ist umstritten, ob die Vorschriften betreffend des grossen Grenzabstandes eingehalten sind. Für die konkrete Festlegung der Grenzabstände gegenüber Nachbargrundstücken sind die Vorschriften der Gemeinde massgebend (Art. 12 Abs. 2 BauG). Art. 7 Abs. 1 GBR5 legt für die Wohn-/Gewerbezone 2 einen kleinen Grenzabstand von 4.00 m und einen grossen Grenzabstand von 6.00 m fest. In Art. A14.5 GBR wird der grosse Grenzabstand wie folgt geregelt: