Auf der Südseite grenzt das Grundstück an den Q.________weg, bei welchem es sich um eine Privatstrasse handelt. Im Nordosten der Parzelle verläuft die Gemeindestrasse T.________weg. Zwischen den Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nrn. O.________ und B.________ (Parzelle der Beschwerdeführenden) verläuft auf der Parzellengrenze ein Privatweg, welcher je hälftig zu den beiden Parzellen gehört und den T.________weg und den Q.________weg verbindet. Die Einstellhallenausfahrt ist auf der Nordseite der Bauparzelle vorgesehen und die Ein- und Wegfahrt ist in erster Linie über den T.________weg geplant.4