2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 21. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 21. September 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, der grosse und kleine Grenzabstand seien fehlerhaft festgesetzt worden, das Ortsbild und die Ästhetikvorschriften seien beeinträchtigt, die Umgebungsgestaltung tangiere das Ortsbild, die Erschliessung für Feuerwehr und Sanität sowie Wasser und Elektrizität sei nicht gewährleistet, es würden ein Wendeplatz für den Besucherparkplatz und ein Besucherbehindertenparkplatz fehlen und die Zufahrt sei rechtswidrig.