betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Uetendorf vom 21. September 2021 (Gemeinde-Nr. 944/20/034; Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer Autoeinstellhalle mit elf Parkplätzen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 10. September 2020 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Autoeinstellhalle mit elf Parkplätzen auf Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nr. K.________ und O.________. Die Parzellen liegen in der Wohn- und Gewerbezone WG2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.