_ ermöglicht, von den neuen Parkplätzen vorwärts auf den N.________weg auszufahren. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es überzeugend, dass die mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Vorinstanz die Verkehrssicherheit als gewährleitet erachtet. Es ist schon heute so, dass der N.________weg nahe an der Hausfassade des Gebäudes Nr. 8 vorbeiführt und dass das Kreuzen für grosse Fahrzeuge an gewissen Stellen schwierig sein dürfte. Das sind auf bestehenden Quartierstrassen nicht unübliche Verhältnissen und der durch zwei zusätzliche Parkplätze verursachte Mehrverkehr ändert nichts daran, dass die Verkehrssicherheit wie bisher gewährleistet bleibt.