Die Realisierung von zwei neuen Parkplätzen wird gegenüber der heutigen Situation nicht zu einer wesentlichen Mehrbelastung auf dem N.________weg führen. Dies wird von den Beschwerdeführenden auch nicht bestritten, gehen sie doch selbst von einer relativ geringfügigen Frequenz resp. einer «geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung» aus.16