Dieser Auffassung widerspricht die Gemeinde Spiez in ihrer Stellungnahme und führt aus, der N.________weg sei eine bestehende öffentliche Strasse und die Erschliessung sei genügend. Die engste Stelle sei 3.50 m und eine Mehrbelastung mit zwei Parkplätzen für Besucher oder Anlieferungen sei äusserst gering. Es liege keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit vor. Mit der Wendemöglichkeit auf dem Grundstück Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________ werde diese sogar erhöht. Auch sei kein Strassenabstand zu bestehenden Gebäuden zu berücksichtigen, was auch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei. Die geplanten Parkplätze würden einen Abstand von ca. 10 m zum N.________weg einhalten.