In dieselbe Zeit fällt auch das hier umstrittene öffentliche Wegrecht. Der Umstand, dass innerhalb von 16.5 Monaten in der N.________ auf diversen Grundstücken sowohl öffentliche Fusswegrechte als auch ein öffentliches Wegrecht zu Gunsten der Gemeinde Spiez errichtet wurden, legt die zusätzliche Vermutung nahe, dass die Gemeinde mit diesen Dienstbarkeiten unterschiedliche Zwecke und Bedürfnisse verfolgt hat. Hätte sie nur öffentliche Fusswegrechte errichten wollen, so wäre dies auch entsprechend im Dienstbarkeitsvertrag vom 8. November 1962 abgebildet worden.