Im Zeitpunkt der Errichtung der Dienstbarkeit waren die umliegenden Grundstücke noch nicht überbaut. Kurze Zeit nach der Begründung des öffentlichen Wegrechts wurde die im Eigentum der Gemeinde Spiez stehende Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. S.________ in mehrere Grundstück abparzelliert und einzelne davon verkauft, der N.________weg in seiner heutigen Form von der Gemeinde Spiez als Strassenparzelle Grundbuchblatt Nr. T.________ erstellt und unter anderem auf den Grundstücken Spiez Grundbuchblatt Nrn. Q.________ und V.________ Wohnhäuser gebaut.14 Diese sind über den N.________weg erschlossen. Später wurde für das Grundstück Grundbuchblatt Nr. V.____