«1. Herr A.________ räumt über seine Besitzung, Spiez-Grundbuchbl. Nr. Q.________, enthaltend 5,82 Aren Bauland in der N.________, Plan B.________, amtlicher Wert Fr. 220.--, gemäss beiliegendem Plan des Grundbuchgeometers Herr F.________ in Spiez vom 15. August 1962 mit dinglicher Wirkung ein öffentliches Wegrecht ein, das entsprechend im Grundbuche als Dienstbarkeit einzutragen ist. 2. Die Einräumung des Wegrechtes erfolgt ohne weitere Entschädigung. 3. […].»