a) Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt im nordöstlichen Bereich des Grundstücks Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________ eine Vergrösserung des Wendehammers sowie die Erstellung von zwei Parkplätzen, welche über den N.________weg erschlossen werden. Beim N.________weg handelt es sich um eine öffentliche Strasse, die im Eigentum der Gemeinde Spiez steht (Strassenparzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. T.________). Ein kleiner Teilbereich des N.________wegs liegt auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden (Spiez Grundbuchblatt Nr. Q.________). Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 8. November 1962 hat der damalige Eigentümer des Grundstücks Spiez Grundbuchblatt Nr. Q.________ (Herr A.__