4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten (inkl. der Baugesuchakten zum Gesamtbauentscheid vom 16. Juli 2016) ein und führte den Schriftenwechsel durch. Weiter zog es die Archivakten BVD 110/2020/160 zum Verfahren bei. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2021 die Beschwerdeabweisung. Die Beschwerdegegnerin hat sich nicht vernehmen lassen. Die Beschwerdeführenden haben am 18. Januar 2022 eine zusätzliche Stellungnahme eingereicht. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten sowie die Archivakten BVD 110/2020/160 wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.