3. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 14. Oktober 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 15. September 2021. Eventualiter sei das Baubewilligungsgesuch zur Ergänzung und Anpassung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. In einem weiteren Eventualbegehren ersuchen die Beschwerdeführenden um Sistierung des Bewilligungsverfahrens bis zur zivilrechtlichen Klärung der Frage des Wegrechts. Sie machen insbesondere geltend, die geplanten Parkplätze seien nicht genügend erschlossen.