Am 12. November 2019 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere Projektänderung ein betreffend Vergrösserung des Wendehammers auf dem Grundstück Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________, für welche die Gemeinde Spiez am 12. März 2020 ebenfalls die Baubewilligung erteilte. Mit Entscheid vom 2. März 2021 hiess die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die dagegen erhobene Beschwerde gut, hob den Bauentscheid auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück (BVD 110/2020/160). Dieser Entscheid wurde nicht angefochten.