1. Mit Gesamtbauentscheid vom 16. Juli 2016 erteilte die Gemeinde Spiez der Beschwerdegegnerin die Gesamtbaubewilligung für den Abbruch eines Mehrfamilienhauses und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________, welches in der Wohnzone W2 liegt. Am 13. September 2017 genehmigte die Gemeinde Spiez eine erste Projektänderung. Sowohl der Gesamtbauentscheid als auch die Projektänderung erwuchsen in Rechtskraft und die Mehrfamilienhäuser wurden erstellt. Nach