zugemutet werden, den knapp 70 m langen Weg zum Gebäude Nr. A.________ auf sich zu nehmen. Im vorliegenden Fall sind darüber hinaus andere, objektive Gründe (Parzellengrösse, Topografie, Schutzzone, Denkmalpflege etc.) für die Begründung des projektierten Standorts weder vorgebracht noch ersichtlich. Damit steht fest, dass nach Abwägung aller Interessen die objektive Notwendigkeit des strittigen Hofhüttlis am vorgesehenen Standort auf freiem Feld zu verneinen ist, zumal mit dem vom LANAT vorgeschlagenen Alternativstandort sogar ein besser geeigneter Standort in Betracht kommt (vgl. Erwägung 2a).