Dementsprechend sind die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen und die Erteilung von Ausnahmebewilligungen bundesrechtlich geregelt.13 Das Konzentrationsprinzip bzw. der Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung gebieten damit ausserhalb der Bauzone erst recht eine kompakte Bauweise. Landwirtschaftliche Bauten und damit auch neue Ökonomiebauten sind soweit möglich zu gruppieren, unter Berücksichtigung des Standorts des Wohnhauses14 bzw. des Betriebszentrums15.