Des Weiteren seien sie auf den geplanten Standort angewiesen, da ihr Hof etwas ausserhalb gelegen sei, der gewählte Standort jedoch unmittelbar neben einem viel begangenen Wanderweg liege. Mit der Schliessung des Lebensmittelgeschäfts im Dorf seien grosse Teile des Direktverkaufs weggebrochen. Dieser stelle jedoch ein wichtiges Standbein des Betriebs dar. Im Übrigen sehe das Bauvorhaben lediglich eine Fläche von knapp 7 m2 vor. 6 BGE 129 II 413 E. 3.2; BGer 1C_565/2008 vom 19. Juni 2009, E. 5.5. 7 BGer 1C_567/2015 vom 29. August 2016, E. 6.1, mit weiteren Hinweisen. 8 Alexander Ruch/Rudolf Muggli, in Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017, Art. 16a N. 56, mit