vom 1. September 2021 und die erneute Überprüfung des Baugesuchs. Mit Stellungnahme vom 30. Dezember 2021 ersuchen die Beschwerdeführenden sodann explizit um die Erteilung der Baubewilligung. Die Beschwerdeführenden machen in ihren Eingaben sinngemäss geltend, das Legalitätsprinzip sei verletzt worden. Ausserdem sei die Kulturlandschaft von Beatenberg ohnehin bereits mit sehr vielen kleinen, verstreut liegenden Scheunen überbaut. Mit dem Hofhüttli würden sie ihren Standortnachteil auszugleichen gedenken. Dieses sei deswegen zonenkonform.