16a RPG1 (Zonenkonformität) als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR erteilte die Gemeinde Beatenberg mit Entscheid vom 16. September 2021 dem Bauvorhaben der Beschwerdeführenden den Bauabschlag. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung der Gemeinde Beatenberg vom 16. September 2021 sowie der Verfügung des AGR 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).