1. Die Beschwerdeführenden reichten am 16. April 2021 bei der Gemeinde Beatenberg ein Baugesuch für das Erstellen eines «Hofhüttlis» für den Verkauf von hofeigenen Produkten auf der Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. J.________ ein. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone ca. 500 m vom Hofzentrum (Parzelle Beatenberg Grundbuchblatt Nr. H.________) entfernt. Mit Verfügung vom 1. September 2021 verweigerte das AGR sowohl eine Bewilligung des Vorhabens nach Art. 16a RPG1 (Zonenkonformität) als auch eine Ausnahmebewilligung nach Art.