III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Köniz vom 17. September 2021 und die Verfügung des AGR vom 16. Juni 2020 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 2. April 2019 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 3200.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 5061.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.