Auf einen Augenschein konnte daher verzichtet werden, da von diesem Beweismittel keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten waren. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.27 c) Auf den von der OLK mit Bericht vom 15. März 2022 eingereichten Fotos ist auf der Bauparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ eine provisorische, zweiseitig offene Einstellhalle (von der OLK als Folientunnel bezeichnet) zu erkennen. Sofern diese weiterhin besteht, wird die Gemeinde als zuständige Baupolizeibehörde zu prüfen haben, ob diese Halle rechtmässig ist, und – falls nein – ein Wiederherstellungsverfahren nach Art. 46 BauG einzuleiten haben.