7. Ergebnis, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend erweist sich die strittige Maschinenhalle mit zwei Silos als unzulässig. Der Gesamtentscheid der Gemeinde vom 17. September 2021 und die Verfügung des AGR vom 16. Juni 2020 sind in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben.