äussern bzw. diese nachvollziehbar und transparent zu begründen. Dem Protokollauszug dieser zweiten Sitzung lässt sich zudem entnehmen, dass die Bau- und Planungskommission ihre Beurteilung und damit die «Denkbarkeit» dieses Standorts nicht rein ästhetisch begründete. Vielmehr traf sie diese Einschätzung im Rahmen einer Abwägung und u.a. unter Berücksichtigung der «landwirtschaftlichen Fragen» sowie unter Einbezug anderer, aus ihrer Sicht noch nachteilhafterer Standorte.