Eine nachvollziehbare Gesamtbeurteilung der Einordnung lässt sich ihren Protokollauszügen nicht entnehmen. Vielmehr schien sich die Kommission trotz ihrer ursprünglich ebenfalls skeptischen Haltung in der ersten Beurteilung am 18. Juli 2019 («keine klare Anbindung an die landschaftliche Situation», «zu prägnante Fernwirkung», «beeinträchtigt die Sicht aus der Richtung Kehrsatz auf das A.________») mit dem blossen Abdrehen der Halle und damit die leicht andere Positionierung des Vorhabens zufrieden zu geben, ohne sich dabei in ihrer zweiten Beurteilung am 5. März 2020 zur Frage der Einordnung des Vorhabens in das Umgebungsbild zu