Die OLK kommt daher zu Recht zum Schluss, dass das strittige Vorhaben in der Nähe zum denkmalpflegerisch bedeutenden «A.________», in dieser unverbauten, besonderen Kulturlandschaft sowie in der prominenten Lage mit Rundumblick nicht möglich ist. Die Beurteilung der Bau- und Planungskommission dagegen, welche den Standort als «denkbar» einschätzt, überzeugt nicht. Eine nachvollziehbare Gesamtbeurteilung der Einordnung lässt sich ihren Protokollauszügen nicht entnehmen.