Die geplante Halle mit den beachtlichen Dimensionen von 40 m Länge und 20 m Breite bei einer Firsthöhe von fast 7 Metern im freien Feld wäre in der ansonsten unversehrten und landschaftlich wertvollen Umgebung sehr auffällig. Wie die Beschwerdeführerin richtig ausführt, beschränkt sich die Besiedlung des östlichen E.________ auf die seit langer Zeit unverändert bestehenden, vereinzelten Hoftstrukturen; ausserhalb der vorhandenen Gehöfte sind keine freistehenden Bauten zu finden. In diesem unversehrten Umgebungsbild würde die geplante Maschinenhalle als krasser Fremdkörper wahrgenommen und die seit Langem bestehende Siedlungsstruktur durchbrechen.