Nach fünfjähriger Planungszeit sei es demütigend, dass sie immer noch am Punkt Null stehen würden. In der abschliessenden Stellungnahme vom 20. April 2022 ergänzt der Beschwerdegegner, der ausgewählte Standort sei der einzig mögliche, da der Rest der Betriebsfläche in der Bauverbotszone liege. e) Der Ausschuss der Bau- und Planungskommission der Gemeinde wies das Geschäft im Rahmen einer ersten Beurteilung am 18. Juli 2019 zur Überarbeitung zurück.24 Unter den Bemerkungen des Protokollauszugs wurde Folgendes festgehalten: