Die Gemeinde und das AGR verweisen in ihren Stellungnahmen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens auf die lange Vorgeschichte und die umfassende Standortevaluation. Sie betonen erneut, dass es sich bei der Bau- und Planungskommission der Gemeinde Köniz um eine örtliche, unabhängige und leistungsfähige Fachkommission handle.