7/14 BVD 110/2021/181 T.________, U.________, V.________, W.________ seien nirgends freistehende Bauten und schon gar nicht hässliche Maschinenhallen und Silos zu finden. Das vorliegende Bauvorhaben durchbreche daher eine mindestens 150-jährige Siedlungsstruktur am F.________.