Zu beachten ist sodann, dass sich die Bauparzelle – wie ausgeführt – in der Umgebungszone des ISOS-Objekts Nr. B.________ «A.________» befindet, umschrieben als «Osthang des H.________, den Weiler allseits umschliessendes Kulturland, von Wald begrenzt» mit Erhaltungsziel a. In einer Umgebungszone mit Erhaltungsziel a gilt gemäss Erläuterungen des ISOS: «Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche. Die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten bewahren, störende Veränderungen beseitigen». Als generelle Erhaltungshinweise gelten: «kein Baugebiet, strenge Gestaltungsvorschriften für standortgebundene Bauten, spezielle Vorschriften für Veränderungen an Altbauten.»