1 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung sowie den prägenden Elementen und Merkmalen des Orts- und Landschaftsbildes, eine gute Gesamtwirkung entsteht; dies betrifft insbesondere: a) Lage, Volumen, Typologie, Stellung, Form und Proportionen von Bauten und Anlagen, b) Gestaltung, Strukturierung, Materialisierung und Farbgebung von Fassaden und Dächern, c) Gestaltung, Strukturierung und Materialisierung von Aussenräumen, insbesondere des Vorlandes und der Begrenzungen gegen den öffentlichen Raum, d)