c) Das Vorhaben liegt in der Landwirtschaftszone, seit der am 23. September 2018 von der Stimmbevölkerung der Gemeinde Köniz beschlossenen und vom AGR am 18. Mai 2020 genehmigten Grundordnung jedoch nicht mehr in einem Landschaftsschutz- oder einem Landschaftsschongebiet.17 Angrenzend befindet sich ein kommunales Ortsbildschutzgebiet, welches das A.________ und dessen unmittelbare Umgebung umfasst. Das A.________ ist schliesslich im kantonalen Bauinventar als Baugruppe «A.________» aufgenommen sowie Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und dort als geschlossene bäuerliche Siedlung mit dem Erhaltungsziel A verzeichnet. Die