Die beiden geplanten Futtersilos sollen südseitig der Halle in einer Entfernung von rund 6 m platziert werden. Sie weisen eine Höhe von 15.75 m und einen Durchmesser von jeweils 4 m auf. 15 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 21 N. 11. 16 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11). 4/14 BVD 110/2021/181