6. Mit Verfügung vom 30. März 2022 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme vom 20. April 2022 ein und wies darin u.a. darauf hin, dass es ein Anliegen der Gemeinde sei, dass landwirtschaftliche Betriebe auch längerfristig bestehen können und erhalten bleiben. Die Beschwerdeführerin unterstützt mit Eingabe vom 21. April 2022 den Fachbericht der OLK bzw. deren Antrag und bittet um Gutheissung ihrer Beschwerde. Der Beschwerdegegner reichte eine Stellungnahme vom 20. April 2022 ein.