Gleichzeitig wurde die Gemeinde gebeten, weitere Vorakten einzureichen sowie eine Frage in Zusammenhang mit den geplanten Silobauten zu Art. 39 Abs. 3 des kommunalen Baureglement (GBR3) zu beantworten. Schliesslich wurde der Beschwerdegegner mit derselben Verfügung aufgefordert, eine Zusammenstellung/Übersicht der durch ihn bzw. seinen Betrieb genutzten und bewirtschafteten Grundstücke einzureichen sowie diverse Fragen zu seinem Maschinenbestand, den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Siloraum sowie zur Nutzung der bestehenden Gebäude zu beantworten.