3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 8. November 2021 äusserte sich das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Fachstelle Boden, zur Beschwerde. Das AGR beantragt mit Eingabe vom 10. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Köniz reichte eine Stellungnahme vom 12. November 2021 ein, ohne dabei einen Antrag zu stellen. Der Beschwerdegegner äusserte sich mit undatiertem Schreiben (beim Rechtsamt eingegangen am 17. November 2021) und stellt darin sinngemäss den Antrag auf Abweisung der Beschwerde.