1. Der Beschwerdegegner reichte am 2. April 2019 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau einer Maschinenhalle und zwei Futtersilos auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Verfügung vom 16. Juni 2020 beurteilte das AGR das Vorhaben als zonenkonform. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde Köniz mit Gesamtentscheid vom 17. September 2021 die Baubewilligung.