diesem einen Standort aus die gesamte aus ihrer Sicht erwünschte Versorgung mit Mobilfunkdiensten in der Elfenau zur Verfügung stellen zu können. Somit müsste sie falls nötig auch eine Reduktion der Antennenkörper ins Auge fassen. Abgesehen davon ist nicht klar, ob ein einziger Mobilfunkmast, mit Antennenkörpern auf mehr als einer Ebenen, aufgrund seiner Mehrhöhe nicht bewilligungsfähig wäre. So würde ein Einzelmast mit Antennen auf zwei Ebenen wohl nur etwa 1.5 m höher.