Aus Art. 10 BO lässt sich herauslesen, dass technisch bedingte Dachaufbauten auf das technisch notwendige Mindestmass zu beschränken sind und Aufbauten auf Attikageschossen teilweise selbst dann nicht erlaubt sind, wenn sie auf das technisch notwendige Mindestmass beschränkt sind. Auch wenn diese Bestimmung für technisch nicht bedingte Dachaufbauten nicht direkt anwendbar ist, wäre nicht nachvollziehbar, weshalb diese Prinzipien nicht auch bei den übrigen Dachaufbauten im Rahmen von Art. 6 BO beachtete werden müssten.